Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes über den Feuerschutz vom 11. September 2019 per 1. Januar 2021 wird das Kaminfegermonopol im Kanton Thurgau aufgehoben und das Kaminfegerwesen liberalisiert. Das heisst unter anderem, dass Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sowie Anlagenutzerinnen und Anlagenutzer ab 1. Januar 2021 eine im Kanton Thurgau zur Berufsausübung zugelassene Kaminfegerin oder einen im Kanton Thurgau zur Berufsausübung zugelassenen Kaminfeger frei wählen können.
Liste aller Kaminfegerinnen und Kaminfeger im Kanton Thurgau
Auch im liberalisierten Markt müssen wärmetechnische Anlagen, Rauchabzugsanlagen, Abgasanlagen und Rauchkammern periodisch von einer im Kanton Thurgau zur Berufsausübung zugelassenen Kaminfegerin oder einem im Kanton Thurgau zur Berufsausübung zugelassenen Kaminfeger nach anerkannten Regeln kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werden. Mit dieser Vorschrift will der Gesetzgeber Personensicherheit und Brandschutz sicherstellen. Die einzuhaltenden Fristen finden Sie im folgenden Dokument: