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Abstimmungen / Wahlen

Urnenstandort

  • Weiningen, Gemeindehaus

Abstimmungszeiten

  • Samstag, 17:00 - 18:00 Uhr, Gemeindehaus
  • Sonntag, 09:30 - 10:30 Uhr, Gemeindehaus

Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimm-Ausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben, kann bei der Gemeinde vor der Abstimmung ein Duplikat verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimm-Ausweises der Gemeindekanzlei persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Bei der Urne können Verheiratete nebst ihrer eigenen Stimme nur die Stimme für ihren Ehegatten oder Ehegattin abgeben.

Brieflich abstimmen - Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist frühestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimm-Ausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Ihnen zugestellte Stimmmaterial-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeinderatskanzlei erscheint.
  4. Sie können das Stimmmaterial-Kuvert per Post schicken (bitte frankieren), während der offiziellen Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei abgeben oder in den Briefkasten beim Eingang der Gemeindeverwaltung legen. Der Brief muss spätestens am Samstag vor der Abstimmung eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmzettelkuvert im Antwortkuvert nicht zugeklebt ist


Hinweis / Resultate

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter Wahlen Thurgau und diejenigen des Bundes unter Volksabstimmungen.