Nachbarschaftslärm kann die Lebensqualität der Anwohnerschaft beeinträchtigen und führt deshalb immer wieder zu Anfragen bei der Gemeinde. Nachfolgend werden die gängigen Regelungen bezüglich Nachbarschaftslärm aufgeführt.
Weitere gesetzliche Grundlagen zur Begrenzung von Alltagslärm sind nicht vorhanden. Um das gute Nachbarschaftsverhältnis nicht unnötig in Mitleidenschaft zu ziehen und Streitereien zu vermeiden, empfiehlt der Gemeinderat, lärmintensive Aktivitäten (Rasenmähen, Gartenarbeiten mit Maschinen, lautes Musikhören auf Radios und Boxen sowie lärmige Grill- und Gartenpartys) auf folgende Zeiten zu beschränken:
| Montag - Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 20.00 Uhr |
| Samstag | 08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 18.00 Uhr |
| Sonntag | Ruhetag |
Vielen Dank für die gegenseitige Rücksichtnahme und für die Einhaltung der Ruhezeiten!
Um die Anwohner*innen rund um die Unterflurcontaineranlagen (UFC) vor Lärm zu schützen, bitten wir Sie höflichst, Ihre Abfallsäcke nur während den vorgegebenen Zeiten (von 07.00 Uhr – 20.00 Uhr) zu entsorgen.