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Nachbarschaftslärm

Nachbarschaftslärm kann die Lebensqualität der Anwohnerschaft beeinträchtigen und führt deshalb immer wieder zu Anfragen bei der Gemeinde. Nachfolgend werden die gängigen Regelungen bezüglich Nachbarschaftslärm aufgeführt.

Nachtruhe

  • Die Nachtruhezeit gilt zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr.
  • Jeder unnötige Lärm ist zu unterlassen.

Öffentliche Ruhetage

  • Alle Sonntage, Neujahr, 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Weihnachtstag, 26. Dezember, 1. Mai und 1. August
  • Für diese Tage gelten die Vorschriften des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage . Arbeiten, Betätigungen oder Veranstaltungen, die durch Lärm oder auf andere Weise die dem jeweiligen Ruhetag angemessene Ruhe ernstlich stören, sind verboten. Widerhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Verwarnung, Haft oder Busse bestraft werden.

Baulärm

Was tun bei einem Verstoss gegen die Ruhezeiten?

  • Meist führt ein informatives Gespräch mit dem Lärmverursacher zum nötigen Verständnis!
  • Ansonsten fallen Ruhestörungen oder Verstösse gegen Ruhetage in den Bereich des Polizeirechtes. Klagen oder Anzeigen sind an den zuständigen Polizeiposten zu richten.

Weitere gesetzliche Grundlagen zur Begrenzung von Alltagslärm sind nicht vorhanden. Um das gute Nachbarschaftsverhältnis nicht unnötig in Mitleidenschaft zu ziehen und Streitereien zu vermeiden, empfiehlt der Gemeinderat, lärmintensive Aktivitäten (Rasenmähen, Gartenarbeiten mit Maschinen, lautes Musikhören auf Radios und Boxen sowie lärmige Grill- und Gartenpartys) auf folgende Zeiten zu beschränken:

Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 20.00 Uhr
Samstag 08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 18.00 Uhr
Sonntag Ruhetag

Vielen Dank für die gegenseitige Rücksichtnahme und für die Einhaltung der Ruhezeiten!

 

Entsorgungszeiten Unterflurcontainer

Um die Anwohner*innen rund um die Unterflurcontaineranlagen (UFC) vor Lärm zu schützen, bitten wir Sie höflichst, Ihre Abfallsäcke nur während den vorgegebenen Zeiten (von 07.00 Uhr – 20.00 Uhr) zu entsorgen.