Die AHV-Zweigstelle ist das Bindeglied der Gemeinde zu den grossen Sozialwerken der Schweiz. Im Zentrum stehen Informationen und Abklärungen zur Entrichtung resp. zur Bezugsberechtigung von AHV/IV und EL (Ergänzungsleistungen) sowie der Mutterschaftsversicherung.
Ansprechpartnerin | Kontakt |
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Deborah Brunner |
Informationen und sämtliche Formulare erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle oder unter Sozialversicherungszentrums Thurgau.
Wir kontrollieren die Einhaltung des Krankenversicherungspflicht nach schweizerischem Recht. Zudem überprüfen wir die Gesuche um Befreiungen von der Krankenversicherungspflicht. Personen ohne Befreiung und ohne obligatorische Krankenversicherung weisen wir einer Krankenkasse zu.
Die Ermittlung für eine individuelle Prämienverbilligung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, dem Gesundheitsamt und dem Sozialversicherungszentrum des Kantons Thurgau. Einwohnerinnen und Einwohner von Warth-Weiningen, die kein Antragsformular erhalten haben, melden sich schriftlich oder telefonisch bei unserer Abteilung. Sie nimmt Nachmeldungen für die Ausrichtung der Prämienverbilligungen vor.