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AHV / Krankenkasse

Beschreibung AHV-Zweigstelle

AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist das Bindeglied der Gemeinde zu den grossen Sozialwerken der Schweiz. Im Zentrum stehen Informationen und Abklärungen zur Entrichtung resp. zur Bezugsberechtigung von AHV/IV und EL (Ergänzungsleistungen) sowie der Mutterschaftsversicherung.

Kontaktperson

Ansprechpartnerin Kontakt

Deborah Brunner
Leiterin AHV-Zweigstelle

058 346 88 00
deborah.brunner@warth-weiningen.ch

Aufgaben

  • Auskunft und Abgabe von Merkblätter im Bereich der AHV/IV (Leistungen und Beiträge)
  • Anmeldung für eine Alters- oder Hinterlassenenrente (AHV) sowie für eine Invalidenrente (IV)
  • Anmeldung bei der Familienausgleichskasse (FAK), der Erwerbsersatzordnung (EO inkl. Mutterschaftsversicherung)
  • Information und Anmeldung für Ergänzungsleistungen (EL) und Hilflosenunterstützung (HE)
  • Information und Anmeldung bezüglich der allg. Versicherungspflicht für Arbeitgeber, Selbstständigerwerbende (SE) und Nichterwerbstätige (NE)

Informationen und sämtliche Formulare erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle oder unter Sozialversicherungszentrums Thurgau.


Krankenkassenkontrollstelle

Wir kontrollieren die Einhaltung des Krankenversicherungspflicht nach schweizerischem Recht. Zudem überprüfen wir die Gesuche um Befreiungen von der Krankenversicherungspflicht. Personen ohne Befreiung und ohne obligatorische Krankenversicherung weisen wir einer Krankenkasse zu.

Individuellen Prämienverbilligung

Die Ermittlung für eine individuelle Prämienverbilligung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, dem Gesundheitsamt und dem Sozialversicherungszentrum des Kantons Thurgau. Einwohnerinnen und Einwohner von Warth-Weiningen, die kein Antragsformular erhalten haben, melden sich schriftlich oder telefonisch bei unserer Abteilung. Sie nimmt Nachmeldungen für die Ausrichtung der Prämienverbilligungen vor.

Dienstleistungen