Die Schweiz hilft schutzbedürftigen Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, schnell und unbürokratisch. Alle Personen, die ihren Wohnsitz vor dem 24. Februar in der Ukraine hatten, erhalten den Schutzstatus S - es gibt keine Kontingentierung. Eine zentrale Übersicht bietet:
Personen aus Warth-Weiningen, die bereits Flüchtende beherbergen, melden sich bitte bei den Einwohnerdiensten, damit die Personalien der geflüchteten und der unterkunftgebenden Personen und entsprechende Kontaktdaten aufgenommen werden können. Weiter gilt es abzuklären, ob Bedarf für Nothilfe besteht und wie beispielsweise die Krankenversicherung geregelt ist.
In nächster Zeit können der Gemeinde Warth-Weiningen durch den Kanton Flüchtlinge aus der Ukraine zugewiesen werden. Darum werden geeigneter Wohnraum, der selbständig bewohnt werden kann, aber auch Gastfamilien gesucht. Eine Unterkunft sollte mindestens 3 Monate zur Verfügung stehen können.
Warth-Weininger Personen, die für die Flüchtlinge aus der Ukraine eine Geldspende machen möchten, wird empfohlen, sich direkt an die Glückskette zu wenden. Die Glückskette arbeitet mit 25 etablierten Organisationen zusammen.
Die Gemeinde Warth-Weiningen verzichtet vorläufig auf die Sammlung von Hilfsgütern. Es ist noch nicht klar, wie viele Personen nach Warth-Weiningen kommen und was genau benötigt wird. Es ist eine rollende Planung vorgesehen. Wenn Bedarf besteht, wird ein entsprechender Aufruf gemacht. Falls Sie trotzdem Hilfsgüter spenden möchten, melden Sie sich bei der Kantonalen Anlaufstelle für Ukraine-Hilfe.
Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sowie bei den Kantonen und Gemeinden gehen im Zusammenhang mit der Militärinvasion Russlands in der Ukraine zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Hier finden Sie alle aktuelle Informationen zum Bevölkerungsschutz.
Zurzeit muss die Bevölkerung keine besonderen Massnahmen ergreifen.