Organisation der Bestattung
Todesfall
Jeder Todesfall von Einwohnern der Gemeinde Warth-Weiningen muss innerhalb von zwei Tagen nach Eintritt des Todes dem Bestattungsamt gemeldet werden.
Wir legen nach Rücksprache mit dem zuständigen Pfarramt den Termin für die Bestattung und den Trauergottesdienst fest. Ausserdem veranlassen wir:
- die Überführung der verstorbenen Person vom Sterbeort
- die Anmeldung einer allfälligen Kremation
- die Überführung des Leichnams ins Krematorium
- die Benachrichtigung des Friedhofpersonals
- die Publikation in den Anschlagskästen
- Die Bestattung von Verstorbenen, die in Warth-Weiningen Wohnsitz hatten, erfolgt auf Kosten der Gemeinde. In diesen Kosten sind eingeschlossen:
- die amtliche Bekanntmachung;
- der Transport der verstorbenen Person innerhalb der Gemeinde und von anderen Gemeinden des Kantons nach Warth oder Weiningen;
- die Überführung in das Krematorium Winterthur;
- die Kremationsgebühr;
- das Grabgeläute;
- der Begräbnisplatz im Reihengrab;
- das Öffnen und Schliessen des Grabes;
- sowie die Kosten für einen einfachen Sarg, die Urne und das Grabzeichen.
Die Kosten für Grabmal, Schriftplatte für die Urnennische und Grabunterhalt gehen zu Lasten der Angehörigen.
Auf dem Fiedhof bei der katholischen Kirche in Warth bestehen folgende Bestattungsmöglichkeiten:
- Erdbestattung
- Urnenbeisetzung in ein bestehendes Grab
- Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab
Auf dem Friedhof bei der evangelischen Kirche in Weiningen bestehen folgende Bestattungsmöglichkeiten:
- Erdbestattung
- Urnenbeisetzung in ein bestehendes Grab
- Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab
Todesscheine sind gebührenpflichtig und können auf dem zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes telefonisch bestellt werden.
Zuständige Abteilung