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Leumundszeugnis

Das Leumundszeugnis gibt Auskunft für den Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte; es ersetzt aber den Strafregisterauszug aus dem Zentralstrafregister nicht. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann am Schalter der Einwohnerkontrolle persönlich bezogen, telefonisch, per E-Mail oder via Online Schalter angefordert werden.


Zuständige Abteilung