Das Leumundszeugnis gibt Auskunft für den Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte; es ersetzt aber den Strafregisterauszug aus dem Zentralstrafregister nicht. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann am Schalter der Einwohnerdienste persönlich bezogen, telefonisch, per E-Mail oder via Online Schalter angefordert werden.