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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis gibt Auskunft über die Handlungsfähigkeit einer Person. Bei allfälligen Einschränkungen der Handlungsfähigkeit kann kein Handlungsfähigkeitszeugnis erstellt werden. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann am Schalter der Einwohnerdienste persönlich bezogen, telefonisch, per E-Mail oder via Online Schalter angefordert werden.


Zuständige Abteilung