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Bestattungsamt

Todesfall

Jeder Todesfall von Einwohnern der Gemeinde Warth-Weiningen muss innerhalb von zwei Tagen nach Eintritt des Todes dem Bestattungsamt gemeldet werden. Die Bestattung wird in Absprache mit den Angehörigen und dem zuständigen Pfarramt geregelt.

Bestattungsamt Warth-Weiningen
Schulstrasse 1
8532 Weiningen

Tel. 058 346 88 00
info@warth-weiningen.ch

 


Zuständige Abteilung