Jeder Todesfall von Einwohnern der Gemeinde Warth-Weiningen muss innerhalb von zwei Tagen nach Eintritt des Todes dem Bestattungsamt gemeldet werden. Die Bestattung wird in Absprache mit den Angehörigen und dem zuständigen Pfarramt geregelt.
Bestattungsamt Warth-Weiningen
Schulstrasse 1
8532 Weiningen
Tel. 058 346 88 00
info@warth-weiningen.ch