Navigieren in Warth-Weiningen

Baugesuche im ordentlichen Verfahren

Eingabe Baugesuche

Wegleitung

Bauen ist eine komplexe Angelegenheit. Diese Wegleitung hilft Ihnen, Stolpersteine zu umgehen. Nebst den Behörden können auch Sie zu einem raschen und effizienten Verfahrensablauf beitragen, indem Sie:

 ®       Für Besprechungen Ihre Projektpläne, Skizzen, Entwürfe etc. mitnehmen. Vereinbaren Sie  einen     Besprechungstermin bei uns.

 ®       Das Baugesuch ist vollständig einzureichen. Gemäss der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz § 51 Abs. 2 sind folgende Unterlagen erforderlich:

    ·      Baugesuchsformular (4-fach)

    ·      Baugesuchspläne (4-fach)

    ·      Kanalisationspläne (separat, 4-fach)

    ·      Geprüfter Energienachweis (1-fach)

    ·      Schutzplatzsteuerung, Deklaration Erdarbeiten etc. (1-fach)

Alle Formulare und Pläne sind zu datieren und von dem Gesuchssteller, Eigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen.

Pläne

 ®       Um- und Anbauten sind rot einzuzeichnen. Abbrüche sind gelb zu markieren.

 ®       Pläne sind im Massstab 1:100, Katasterplan 1:500, einzureichen

 ®       In Papierform  auf A4 gefaltet und mit original Unterschriften versehen

Katasterplan

Original Katasterpläne im Massstab 1:500 beziehen Sie bei Geotopo AG, Breitenstrasse 16, 8500 Frauenfeld, Tel. 052 724 03 50, E-Mail: info@geotopo.ch

Auf den Katasterplänen, max. 1 Jahr alt, sind die projektierten Bauten (inkl. unterirdische) darzustellen. Die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Gebäudedimensionen sind bei Neu- und Anbauten zu vermassen.

Projektplan

Grundrisse, Schnitte, Ansichten (Massstab 1:100) vermasst und mit Angaben von:

 ®       Höhenkoten und / oder Meereshöhen

 ®       Terrainverlauf (gewachsenes / neues Terrain) mit Höhenkoten

 ®       Gefälle von Garagen- / Parkplatzzufahrten

 ®       Treppen- und Korridorbreiten;

 ®       Boden- und Fensterflächen sowie die Raumhöhen

 ®       Nutzweise und Zweckbestimmung der Räume

 ®       Unbeheizte Räume

 ®       Feuerungsanlagen, Brandschutzeinrichtungen

Umgebungsplan

 ®       Zu- / Wegfahrten, Aussenparkplätze

 ®       Spielplatz

 ®       Containerplatz

Bauvisiere

Gleichzeitig mit dem Einreichen des Baugesuches sind die Visiere zu stellen (gilt auch für Anbauten, Terrainveränderungen etc.).

Gebühren

Die Kosten für die Baugesuchprüfung werden gemäss der Beitrags- und Gebührenordnung der Gemeinde Warth-Weiningen in Rechnung gestellt.

Für die externe erforderliche Prüfung (kantonale Stellungnahmen) des Bauvorhabens werden die Kosten direkt an den Gesuchsteller verrechnet.

Formulare

Sämtliche Formulare können auf der Homepage der Gemeinde Warth-Weiningen heruntergeladen werden.

Bei Fragen wenden sie sich an das Ressort Hochbau.


Zuständige Abteilung