Bauen ist eine komplexe Angelegenheit. Diese Wegleitung hilft Ihnen, Stolpersteine zu umgehen. Nebst den Behörden können auch Sie zu einem raschen und effizienten Verfahrensablauf beitragen, indem Sie:
® Für Besprechungen Ihre Projektpläne, Skizzen, Entwürfe etc. mitnehmen. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin bei uns.
® Das Baugesuch ist vollständig einzureichen. Gemäss der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz § 51 Abs. 2 sind folgende Unterlagen erforderlich:
· Baugesuchsformular (4-fach)
· Baugesuchspläne (4-fach)
· Kanalisationspläne (separat, 4-fach)
· Geprüfter Energienachweis (1-fach)
· Schutzplatzsteuerung, Deklaration Erdarbeiten etc. (1-fach)
Alle Formulare und Pläne sind zu datieren und von dem Gesuchssteller, Eigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen.
® Um- und Anbauten sind rot einzuzeichnen. Abbrüche sind gelb zu markieren.
® Pläne sind im Massstab 1:100, Katasterplan 1:500, einzureichen
® In Papierform auf A4 gefaltet und mit original Unterschriften versehen
Original Katasterpläne im Massstab 1:500 beziehen Sie bei Geotopo AG, Breitenstrasse 16, 8500 Frauenfeld, Tel. 052 724 03 50, E-Mail: info@geotopo.ch
Auf den Katasterplänen, max. 1 Jahr alt, sind die projektierten Bauten (inkl. unterirdische) darzustellen. Die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Gebäudedimensionen sind bei Neu- und Anbauten zu vermassen.
Grundrisse, Schnitte, Ansichten (Massstab 1:100) vermasst und mit Angaben von:
® Höhenkoten und / oder Meereshöhen
® Terrainverlauf (gewachsenes / neues Terrain) mit Höhenkoten
® Gefälle von Garagen- / Parkplatzzufahrten
® Treppen- und Korridorbreiten;
® Boden- und Fensterflächen sowie die Raumhöhen
® Nutzweise und Zweckbestimmung der Räume
® Unbeheizte Räume
® Feuerungsanlagen, Brandschutzeinrichtungen
Umgebungsplan
® Zu- / Wegfahrten, Aussenparkplätze
® Spielplatz
® Containerplatz
Gleichzeitig mit dem Einreichen des Baugesuches sind die Visiere zu stellen (gilt auch für Anbauten, Terrainveränderungen etc.).
Die Kosten für die Baugesuchprüfung werden gemäss der Beitrags- und Gebührenordnung der Gemeinde Warth-Weiningen in Rechnung gestellt.
Für die externe erforderliche Prüfung (kantonale Stellungnahmen) des Bauvorhabens werden die Kosten direkt an den Gesuchsteller verrechnet.
Sämtliche Formulare können auf der Homepage der Gemeinde Warth-Weiningen heruntergeladen werden.
Bei Fragen wenden sie sich an das Ressort Hochbau.