Die Sozialen Dienste sind für die Betreuung der vom Kanton Thurgau zugewiesenen Asylbewerber zuständig. Die Fürsorge dauert in der Regel bis zum Zeitpunkt des definitiven Entscheids der Schweizerischen Asylrekurskommission (https://www.rekurskommissionen.ch/de/) und richtet sich nach den Gesetzgebungen des Bundes.