Umzugsmeldung (An-/Abmeldung, Adresswechsel)
Meldefrist 14 Tage
Melden Sie uns einen Zuzug nach Warth-Weiningen, einen Umzug innerhalb Warth-Weiningen oder einen Wegzug von Warth-Weiningen innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.
Meldung mit dem Online-Service «eUmzug»
Bequem und in nur einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden.
Meldung am Schalter
Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:
- Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
- Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
- Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
- Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten.
Benötigte Unterlagen und Kosten bei einem Zuzug
Schweizer Staatsangehörige:
- Familienbüchlein (wenn vorhanden)
- Mietvertrag
- Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos
Ausländische Staatsangehörige:
- Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
- Mietvertrag
- Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt des Migrationsamtes.
- Die Anmeldung ist kostenlos. Für die Bearbeitung und Erteilung der Aufenthaltsbewilligung fallen Kosten an.
Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)
Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Warth-Weiningen zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.
Der Entscheid, ob Sie in Warth-Weiningen einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.
Benötigte Unterlagen und Kosten
- Heimatausweis (nach positiver Beurteilung)
- Mietvertrag
- Die Anmeldung ist kostenlos. Für eine allfällige rechtliche Beurteilung und einen Entscheid fallen Kosten an.
Zuständige Abteilung