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Anzeige des Todes

Benachrichtigen Sie auf jedenfall zuerst (zu jeder Tages- und Nachtzeit) Ihren Hausarzt. Sollte er zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend sein, erfahren Sie über seinen Telefonbeantworter, wer die zuständige Stellvertretung ist.

Die Angehörigen von Verstorbenen, die in Warth-Weiningen wohnhaft sind, werden gebeten, beim Bestattungsamt vorzusprechen, um das weitere Vorgehen wie Überführung, Aufbahrungsort, Abdankung, Beisetzung und Bekanntmachung zu besprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind Pass und Ausländerausweis mitzubringen.