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Alimenteninkasso

Personen, denen gerichtlich oder vertraglich festgesetzte familienrechtliche Unterhaltsbeiträge zustehen, haben Anspruch auf unentgeltliche Inkassohilfe.

Die unentgeltlichkeit der Inkassohilfe bezieht sich nur auf die Dienstleistungen der Inkassostelle; sie gilt ausdrücklich nicht für die Kosten des Schuldbetreibungsverfahren, zivilrechtliche Vollstreckungsmasnahmen oder Beanspruchung von Rechtsanwälten und entsprechende Vorschüsse.

Diese Dienstleistung wird in der Gemeinde Warth-Weiningen durch die Sozialen Dienste angeboten. Es ist jedoch zu beachten, dass lediglich die Dienstleistung kostenlos ist. Allfällige Gebühren und Gerichtskosten müssen vom Gläubiger im Voraus sichergestellt werden.
 


Zuständige Abteilung