Die Sozialen Dienste sind für die Betreuung der vom Kanton Thurgau zugewiesenen Asylbewerber zuständig. Die Fürsorge dauert in der Regel bis zum Zeitpunkt des definitiven Entscheids der Schweizerischen Asylrekurskommission (www.ark-cra.ch) und richtet sich nach den Gesetzgebungen des Bundes.